- Pressemitteilung -
Evangelische Kirche und Diakonie benennen Ansprechpartnerin für Opfer von Missbrauch und sexueller Gewalt
Rechtsanwältin Frauke Reeckmann-Fiedler: ?Opfer stehen im Mittelpunkt?
Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und das Diakonische Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz haben die Berliner Rechtsanwältin Frauke Reeckmann-Fiedler als Ansprechpartnerin für Opfer von Missbrauch und sexueller Gewalt benannt. Seit dem 7. Juni 2010 können Opfer von Missbrauch und sexueller Gewalt in der Landeskirche und in der Diakonie sich an die unabhängige Beraterin wenden. Unter 030/24344-121, bzw. info@ekbo.de (Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr) wird auf Wunsch auch anonym der Kontakt hergestellt.
Schon in ihrer letzten Sitzung am Freitag, dem 28. Mai 2010, hatte die Kirchenleitung einen Handlungsplan zum Umgang bei Verdachtsfällen von sexuellem Missbrauch verabschiedet. Dieser konkretisiert die Vorgaben der Evangelischen Kirche in Deutschland aus dem Jahr 2002, die in der Landeskirche verbindlich sind. Das Papier sieht eine Anhörung der mutmaßlichen Opfer und des Tatverdächtigen vor. Es legt ferner fest, dass für den Fall, dass sich der Verdacht erhärtet, die Staatsanwaltschaft zu informieren und ein innerkirchliches Disziplinarverfahren einzuleiten ist. Integraler Bestandteil dieses Handlungsplanes ist die Benennung einer Ansprechpartnerin für die Opfer.
Frau Reeckmann-Fiedler ist 61 Jahre alt und seit mehr als 30 Jahren als Rechtsanwältin für Familienrecht in Berlin tätig. Sie versteht sich als Vermittlerin zwischen diakonischen Trägern, kirchlichen Einrichtungen und den betroffenen Menschen: ?Bei meiner Beratung stehen die Bedürfnisse des Opfers im Mittelpunkt. Aus verständlichen Gründen meiden diese häufig den Kontakt zu kirchlichen oder diakonischen Stellen. Als unabhängige Beraterin kann ich sie im Vorfeld einer möglichen Anzeige unterstützen.? Frau Reeckmann-Fiedler unterliegt einer uneingeschränkten Schweigepflicht. Es bleibt daher der Entscheidung der Opfer vorbehalten, ob sie die Einschaltung der kirchlichen oder diakonischen Stellen oder nur eine Vermittlung von individuellen Hilfsangeboten wünschen.
Derzeit sind in der Landeskirche drei Fälle von sexuellem Missbrauch durch Pfarrer bekannt. Zwei Fälle aus den Jahren 1991 und 1995 aus dem Land Brandenburg endeten mit Disziplinarmaßnahmen. In einem weiteren Fall in Potsdam wurde im Mai 2010 Strafanzeige erstattet. Ein Disziplinarverfahren wird derzeit vorbereitet.
Berlin, 7. Juni 2010
Dr. Volker Jastrzembski
Öffentlichkeitsbeauftragter
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