“Heimarbeit” und Mietvertrag
Eine als freie Journalistin tätige Frau arbeitete viel von zu Hause aus, wo sie mit Hilfe von Fax, Telefon und Internet die erforderliche “Verbindung zur Außenwelt” unterhielt. Die zum Teil berufliche Nutzung der Wohnung passte dem Vermieter nicht und es kam zur Kündigung. Hiergegen klagte die Frau mit Erfolg vor dem Amtsgericht Hamburg (Az. 48 C 477/08). Die Kündigung war nach Auffassung des Gerichtes vor allem deshalb unwirksam, weil mit der speziellen Art der Berufstätigkeit der Frau in ihrer Wohnung kein “verstärkter Publikumsverkehr” und auch keine zusätzliche Belastung oder Beschädigung der Mietsache einher gehen.
Quelle: Bund der Selbständigen Landesverband NRW (BDS) Bundesvereinigung mittelständischer Unternehmer e.V. Schwanenwall 23, 44135 Dortmund, Tel.: 0231-225091-0