Once upon a time there was….. so beginnen Märchen……
Es gibt ein Schloß mit einem extrem großen Marktplatz in der größten Stadt unseres Landes. Klassisch, mit 4 Seiten, „umflossen“ von Verkehrsadern und einem Turm, der nicht „Dicker Bergfried“ sondern „Langer Lulatsch“ heißt. In diesem Schloß gibt es die beiden Könige Göki und Hoschi, aber sie wissen nicht, was in Ihrem Refugium vor sich geht. Sie haben, wie es sich gehört bei Königen, einen Außenminister, Lord Hofer, der wiederum hat einen Unterstaatssekretär, Sir Heinrich. Dieser Sir Heinrich soll die Bediensteten des Außenministeriums anleiten und über alle Vorgänge und Anweisungen Lord Hofers informieren. Es trägt sich zu, dass an den Marktagen Schreiber aus aller Herren Länder über das Treiben auf dem Marktplatz berichten wollen. Jeder Stadtschreiber, Wanderschreiber oder Hofberichterstatter muss sich in einer Zunft der Schreiberlinge registrieren lassen. Vor einem Jahr gab es eine Zunftreform. Schreiberlinge waren nicht mehr verpflichtet in amtlich anerkannten Zünften sich registrieren zu lassen, da der kaiserliche Rat seine Unterstützung für die kaiserlich anerkannten Nachweisbriefe zurückgezogen hatte. Das führte dazu, dass es immer mehr neue Zünfte gab, die es sich als Fachzünfte erlaubten, eigene Nachweisbriefe zu erstellen. Diese sahen in ihrer äußeren Form den ehemaligen kaiserlich unterstützten Briefen sehr ähnlich. Warum? Ganz einfach, um den Behörden, Marktreibenden und Gauklern die Erkennbarkeit von Schreiberlingen zu erleichtern. Das gefiel dem Unterstaatssekretär Sir Heinrich überhaupt nicht. Er gründete postwendend eine Behörde für Auffindung, Kenntlichmachung und Unschädlichmachung von Schwarzschreibern, die nicht in sein Bild vom wahren Schreiberlingtum passten. Eines Tages erhielt die Fachzunft auf ihre Anfrage, eine Audienz beim allseits geschätzten Lord Hofer. Man wurde mit allem Prunk und Pomp in den Gemächern des Außenministers eingeladen und vom Feinsten bewirtet, bevor man sich zu den Staatsgeschäften zurückzog. Die Gespräche waren so konstruktiv, dass man innerhalb von kurzer Zeit die 16 Jahre gültigen Verträge wieder verlängerte. Die Verabschiedung fiel herzlich aus und man verließ sich mit der Gewissheit, die Streitpunkte der Vergangenheit ausgeräumt zu haben. Die Vereinbarung sah vor, Jung- Schreiberlinge von Alt- Schreiberlinge, fein säuberlich erkennbar, auf den Nachweisbriefen mit „Jugendpresse“ und „Presse“ zu unterscheiden, da es Zunftmitglieder gab, die seit Gründung der Zunft vor 25 Jahren, immer noch dabei sind. Doch was passiert dann? Vereinbarung mit der Marktleitung? Weit gefehlt, beim nächsten Markttag das gleiche Bild. „Ihr Nachweisbrief ist doch gefälscht!“, hört man an den Markttoren oder „Ihr Nachweisbrief gilt doch nur bis zum 27. Lebensjahr“ bzw.“…gilt doch nur bis zum 36. Lebensjahr.“ Diese Antworten erhielt sogar der Vorsitzende der Zunft, der vorher noch die Verträge mit Lord Hofer verlängerte und kontaktierte den verantwortlichen Sir Heinrich. Es führte kein Weg daran vorbei, der Weg durch die Tore war versperrt. Wie sollte sich jetzt der Zunftvorsitzende Reichsfreiherr von Hensel verhalten. Großes Getöse anstimmen und lautstark sein Recht auf Zutritt fordern? Wäre Zwecklos, da die Antwort von Sir Heinrich schon beim ersten Kontakt lautete: „Wir haben das Hausrecht und wir geben Ihnen einfach Marktplatzverbot!“
Darum werden wir uns nicht mehr um einen Marktzutritt in besonderer Weise kümmern, sondern andere Wege beschreiten z. B. bietet es sich an, mittels Aussteller sich einladen zu lassen.
Je kleiner die Lichter sind, um so heller wollen sie leuchten, auch wenn das Recht in den Schatten gerät.
Gez. „Reichsfreiherr von“ Hensel Zunftvorsitzender VJJ-BB